2nd-Hand-Laden in Mutters, Kirchplatz 7, 6162 Mutters

ÖFFNUNGSZEITEN:

Geschlossen vom 27.09. - 06.10.2023 und geöffnet wieder ab 11.10.2023.

Mittwoch     10 bis 18.30 Uhr

Freitag          13 bis 18.30 Uhr

  • Sachspenden abgeben: Kleidung, Schuhe, Geschirr
  • Gutes Gebrauchtes dort holen - für einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von EUR 20,--

Aktuell suchen wir:

Sommerkleidung und -schuhe, Herren-T-Shirts, Hand- und Badetücher, Vorhänge, Outdoor-Spielsachen, Roller und Räder (vor allem Kinder), Walking-Stöcke, elektrische Geräte für die Küche, Geschirrspüler

Bitte meldet euch unter 0670 3557874 (Drehscheiben-Handy) per WhatsApp bei Fragen!

Private Unterkünfte für UkrainerInnen

Zur Meldung von Wohnraum, gehen Sie bitte auf die Homepage des Landes Tirol und füllen Sie das Formular dort aus. Nähere Informationen bietet auch die Homepage der Caritas.

Sie brauchen einen Mietvertrag oder einen Bittleihvertrag, wenn Sie Menschen aus der Ukraine aufnehmen und dafür die Betriebskosten ersetzt haben möchten. Hier geht es zu Musterverträgen:

Wer mithelfen möchte bei der Linderung des Leids und der Nöte der ukrainischen Flüchtlinge, melde sich bitte  unter "MITMACHEN" als Mitglied in unserem Verein an. Ihr müsst auch keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen! Bei der Anmeldung könnt ihr angeben, wo ihr gerne helfen möchtet, und wir können euch dann kontaktieren, wenn Hilfe gebraucht wird.

Unsere "Wer wir sind"-Seite führt zu unseren Ansprechparnter:innen.

Shah BashirJeder Mensch hat ein unverwechselbares Gesicht. Er hat einen Namen, der ihn von anderen unterscheidet und mit dem er oder sie verbunden ist. Und jede und jeder hat eine ganz individuelle Lebensgeschichte.

Wenn wir Menschen treffen, dann erzählen wir von uns und fragen unser Gegenüber: Wo bist du geboren? Ah, du kommst aus dem Mühlviertel? Deine Frau ist aus den USA? Sprechen dann deine Kinder zwei Sprachen? usw.

Zuverdienst zur Grundversorgung für UkrainerInnen

  • Wenn Sie Grundversorgung beziehen, dann müssen Sie - wenn Sie arbeiten - ihr Einkommen dem Land Tirol melden. Am besten, Sie schicken eine E-Mail vor Beginn der Arbeit mit ihrem erwarteten Einkommen an grundversorgung.ukraine(at)tirol.gv.at
  • Grundsätzlich gilt: Wenn das Einkommen, das Sie beziehen, höher ist als ihre jetzige Grundversorgung, dann kann die gesamte Grundversorgung wegfallen, da ja Ihr Einkommen höher ist.
  • Wenn Ihr erwartetes Einkommen niedriger ist als die Grundversorgung, die Sie derzeit beziehen, ist es besonders wichtig mit dem Land Tirol per E-Mail Kontakt aufzunehmen und zu klären, wie viel Ihrer Grundversorgung weiterhin zusteht.
  • Die Regel ist: Es wird individuell vom Land Tirol geprüft, je nach Familiensituation und Einkommen, wie hoch die Grundversorgung bei Zuverdienst ist.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter: Stellen Sie sicher, dass der Vermieter/die Vermieterin weiterhin einen geringen Beitrag zur Miete verlangt, auch wenn Sie verdienen. Vereinbaren Sie eventuell eine Grenze des Einkommens, ab dem Sie eine höhere Miete zahlen (können) - z.B.: "Ab einem Nettoeinkommen von EUR 1.500, werde ich eine Miete von EUR 450 pro Monat bezahlen."
  • Wenn Sie in einer Unterkunft der TSD wohnen, sprechen Sie mit Ihrem TSD-Betreuer/Ihrer TSD-Betreuerin und fragen Sie, ob Sie weiterhin in der TSD-Wohnung bleiben können, auch wenn Sie verdienen.
  • Mindestsicherung (bei der Bezirkshauptmannschaft, die Asylberechtigten zur Verfügung steht) gibt es für UkrainerInnen mit Vertriebenenstatus (§ 62 AsylG) im Moment leider nicht. 
  • Familienbeihilfe gibt es für UkrainerInnen mit Vertriebenenstatus (§ 62 AsylG) seit neuestem schon. Sobald Sie nicht mehr in der Grundversorgung sind, weil Sie arbeiten, bekommen Sie für die Kinder, die hier in Österreich leben, Familienbeihilfe vom Finanzamt.

Kostenloser Deutschkurs über ÖIF für UkrainerInnen

  • Schritt 1: Registrierung auf https://www.integrationsfonds.at/ukraine/anmeldung-tirol auf Ukrainisch oder Deutsch (rechts oben Sprache einstellen). Dazu sind folgende Unterlagen notwendig: Blaue Karte, Sozialversicherungsnummer, Meldezettel
  • Schritt 2: Sie bekommen eine Einladung zum Orientierungskurs auf Ukrainisch, in dem alles erklärt wird und an dem sie teilnehmen müssen.
  • Schritt 3: Sie bekommen eine Einladung zum 2-stündigen Einstufungstest
  • Schritt 4: Sie bekommen ein Schreiben mit dem Ergebnis des Einstufungstests
  • Schritt 5: Sie wählen aus dem Angebot des ÖIF einen Deutschkurs aus, der zu ihrem Niveau passt. Wenn Sie auf der Homepage des ÖIF keinen Kurs finden, dann bitte wenden Sie sich an den ÖIF direkt (https://www.integrationsfonds.at/tirol
  • Schritt 6: Wenn es aus dem Angebot des ÖIF keinen passenden Deutschkurs für Sie gibt, gibt es die Möglichkeit einer Individualförderung. Sie holen sich einen Kostenvoranschlag von einem Anbieter (BFI, VHS, etc.) für einen Kurs, der zeitlich und vom Niveau her für Sie passt und legen diesen dem ÖIF vor. Innerhalb von 2 Wochen wird ihr Antrag geprüft und hoffentlich genehmigt. 

MiM Miteinander im Mittelgebirge - Freundeskreis Flüchtlinge
c/o Susanne Marini, Plattach 2, 6095 Grinzens

Tel.:  0680 11 68 665
email:  s.marini@miteinander.tirol

http://www.miteinander.tirol/index.php
Abgerufen am: 19.03.2024